Die Polizei Gelsenkirchen sucht in einem Fall von Trickdiebstahl mit Bildern einer Überwachungskamera nach zwei unbekannten Tatverdächtigen, die am Samstag, 2. August 2025, Geld aus der Kasse eines Supermarktes in Gelsenkirchen-Schalke entwendeten.
Durch die Verwicklung in ein Gespräch, in welchem der männliche Tatverdächtige vorgab, auf der Suche nach einem bestimmten Geldschein zu sein, gelang es ihm das Geld aus der Kasse zu entnehmen und seiner weiblichen Begleitung zuzustecken.
Zur Tatzeit hielten sich die beiden unbekannten Tatverdächtigen im Kassenbereich in einem Lebensmittelgeschäft in Gelsenkirchen auf.
Der männliche Tatverdächtige bezahlte zunächst seinen Einkauf. Der Mitarbeiter wollte einen 10-Euro-Schein als Wechselgeld aushändigen.

Der Tatverdächtige bat jedoch um Aushändigung eines anderen Scheins, da er als Sammler angeblich auf der Suche nach bestimmten Scheinen sei.
Er verwickelte den Mitarbeiter in ein Gespräch, bis es dem Tatverdächtigen gelang, in die Kasse zu greifen und ein Bündel Geldscheine zu entnehmen.
Diese ließ der Tatverdächtige dann auf den Boden fallen und sammelte sie anschließend mit dem Mitarbeiter ein.
Erst bei der Abrechnung fiel ein Fehlbetrag auf.
Der Tatverdächtige war in Begleitung einer weiblichen Tatverdächtigen, welcher er die entwendeten Geldscheine zusteckte. Sie haben hier gemeinschaftlich agiert.
Zeugenaufruf
Wer kann Angaben zu den beiden Tatverdächtigen machen?
Hinweise zu den gesuchten Personen bitte telefonisch an das Kriminalkommissariat 21 unter der 0209 365 8112 oder an die Kriminalwache unter der 0209 365 8240.
Tatverdächtiger 1:
- männlich
- ca. 180–185 cm
- schlanke Statur
- dunkle Haare, dunkle Augen
- Brillenträger
- weißes Hemd mit Krawatte, schwarze Stoffhose, schwarze Schuhe
- hochdeutsche Sprache
- Umhängetasche
Tatverdächtige 2:
- weiblich
- ca. 160–165 cm
- kräftige Statur
- dunkelblonde Haare
- dunkelblaue Strickjacke, blau-weiß gestreiftes Shirt, blaue Jeans, schwarze Schuhe
- Sonnenbrille und Handtasche mitgeführt
Da weitere erfolgsversprechende Ermittlungsansätze nicht vorhanden sind, hat das zuständige Amtsgericht die Veröffentlichung der Bilder angeordnet.
Quelle der Polizeinachricht: Polizei Gelsenkirchen