Gelsenkirchen – Vorführung von Schließfachinhabern nach Einbruch
Redaktion Polizeiticker Deutschland
Nach dem Einbruch in eine Sparkassenfiliale in Gelsenkirchen verschärft die Polizei ihre Ermittlungen. Schließfachinhaber, die bislang nicht zu Vernehmungen erschienen sind, sollen auf Anordnung der Staatsanwaltschaft zwangsweise vorgeführt werden.
Ermittlungen nach Sparkassen-Einbruch
Nach dem Einbruch in eine Gelsenkirchener Sparkassenfiliale Ende Dezember 2025 setzt die Polizei Gelsenkirchen ihre Ermittlungen gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Essen fort.
Im Mittelpunkt steht weiterhin die Vernehmung aller geschädigten Schließfachinhaber. Diese gilt als wichtiger Bestandteil der laufenden Ermittlungen der Ermittlungskommission „Kernbohrer“.
Zwangsweise Vorführungen angeordnet
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Essen werden seit Montag (3. August) diejenigen Schließfachinhaber zwangsweise vorgeführt, die bislang weder die Vernehmungsangebote der Polizei angenommen noch den angeordneten Vorladungen Folge geleistet haben.
Nach Angaben der Polizei konnten die meisten Geschädigten bereits vernommen werden. In 30 Fällen blieben die angeordneten Vorladungen jedoch unbeachtet.
Die zwangsweisen Vorführungen sollen zur weiteren Aufklärung des Einbruchdiebstahls beitragen.
Polizei bittet weiter um Hinweise
Die Ermittlungen der Ermittlungskommission „Kernbohrer“ dauern an. Zahlreiche Spuren und Hinweise werden weiterhin ausgewertet.
Zeugenaufruf
Die Polizei bittet Zeugen, die Beobachtungen zum Einbruch oder zu möglichen Tatverdächtigen gemacht haben, sich an das eingerichtete Hinweistelefon zu wenden.
Hinweise nimmt die Polizei montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr unter 0209 365 8112 entgegen. Außerhalb dieser Zeiten ist die Polizei unter 0209 365 8240 erreichbar.