Nach einer vorläufigen rechtsmedizinischen Einschätzung ist der Vater durch massiver Gewalteinwirkung auf den Kopf sowie scharfe Gewalteinwirkung gegen den Hals verstorben.
Der 31-jährige Tatverdächtige wurde noch gestern vorläufig festgenommen.
Das Amtsgericht - Ermittlungsrichter - Mainz hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft heute wegen des Verdachts des Totschlags (§ 212 Strafgesetzbuch) gemäß § 126a Strafprozessordnung seine vorläufige Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet.
Der Tatverdächtige leidet nach einer fachärztlichen Begutachtung an einer chronischen paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie.
Die Ermittlungen auch zu einem möglichen Motiv dauern an. Das für Tötungsdelikte zuständige Fachkommissariat führt Zeugen- und Nachbarschaftsbefragungen im nahen Umfeld zu möglichen Hintergründen der Tat durch. Am Tatort werden zudem durch Kriminaltechniker die Tatspuren gesichert.