KN95 / N95 Masken
Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.
Es hat sich herausgestellt, dass Behörden in Deutschland Masken mit ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnungen eine Genehmigung ausgestellt hatten, wenn die Masken einen Schnelltest bestanden hatten. Fragen Sie daher immer nach einer solchen Genehmigung und gleichen Sie die Daten des Dokumentes mit denen der Maske ab.
**Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!
Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!
Masken die keinerlei Aufdruck zu Hersteller, Modell etc. haben, sind solchen Dokumenten nur sehr schwer oder gar nicht zuzuordnen. Solche Masken sollten nicht gekauft oder benutzt werden!**
Betroffener Artikel
Warnungsnummer: A12/00769/21
Kategorie: Schutzausrüstung
Marke: unbekannt
Name: KN95 Stereo Protective Mask
Chargennummer: 20200417
Die Partikel-/Filterrückhaltung des Materials ist unzureichend (Messwerte: nur 32%). Die Gesamtfilterleistung der Maske reicht nicht aus (gemessene Mittelwerte: nur 65%). Folglich erfüllt das Produkt nicht die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen. Das Produkt entspricht nicht der PSA-Verordnung und der einschlägigen europäischen Norm EN 149.
Verpackungsbeschreibung
Weiße Atemfilter-Halbmaske, mit elastischen Ohrbügeln und Nasenstreifen, gekennzeichnet mit „KN95“. Das Produkt wird in Packungen mit 5 Stück verkauft, verpackt in einem transparenten Plastikbeutel mit grünem Rand von 200x130mm.
Von Behörden angeordnete Maßnahmen (für: Sonstige) Rückruf des Produkts von Endverbrauchern Datum des Inkrafttretens 05.04.2021
Risikotyp: Gesundheitsrisiko