Am Montag, 15.12.2025, durchsuchte der Zoll im Landkreis Günzburg (BY) mehrere Wohnungen mutmaßlicher Käufer illegaler Kugelbomben. Bereits zuvor waren über 200 hochgefährliche Sprengkörper bei einem 26-Jährigen sichergestellt worden.
Am Montag, 15.12.2025, durchsuchten Kräfte des Zollfahndungsamtes
München im Landkreis
Günzburg zeitgleich neun Wohnungen mutmaßlicher Käufer illegaler Kugelbomben. Die Beschuldigten sollen die verbotene
Pyrotechnik zuvor über einen weiteren Tatverdächtigen im Postverkehr bezogen haben.
Nach derzeitigen Ermittlungen stammen die Kugelbomben aus Osteuropa. Bei den Durchsuchungen wurden geringe Mengen verbotener Pyrotechnik beschlagnahmt.
Die Kugelbomben der Kategorie F4 sind nicht für den Privatgebrauch zugelassen. (Bildquelle: Zollfahndungsamt München)
Mit den Maßnahmen schloss das Zollfahndungsamt München einen bereits im Oktober 2025 begonnenen Ermittlungskomplex ab und stellte sicher, dass sich bei den neun Tatverdächtigen keine weiteren Kugelbomben befinden.
Dem Einsatz waren bereits vor rund zwei Monaten umfangreiche Ermittlungen vorausgegangen. Am 13.10.2025 kontrollierten Zollbeamte des Hauptzollamtes Ulm bei einem Versanddienstleister in Ulm vier an einen 26‑jährigen Deutschen aus dem Landkreis Günzburg adressierte
Postpakete mit einem Einzelgewicht von jeweils 25 Kilogramm.
Während der Durchsuchung wurde ein weiteres Paket mit 10 Kugelbomben zugestellt. (Bildquelle: Zollfahndungsamt München)
In den Paketen entdeckten die Beamten illegale
Feuerwerkskörper sowie mehrere Kugelbomben aus Osteuropa. Die sichergestellten Kugelbomben fielen unter die Kategorie „F4“ und wiesen ein Stückgewicht von ein bis zwei Kilogramm auf. Aufgrund ihrer hohen Gefährlichkeit sind sie nicht für den privaten Gebrauch zugelassen.
Aufgrund eines richterlichen Beschlusses durchsuchten Kräfte des Zollfahndungsamtes München am 15.10.2025 die Wohnung des mutmaßlichen Empfängers. Dabei wurden mehr als 200 Kugelbomben aufgefunden. Der Abtransport und die weitere Lagerung der hochexplosiven Sprengkörper mussten von einem darauf spezialisierten Unternehmen übernommen werden.
Der gebrauch von illegalem Feuerwerk kann schwere Verletzungen bis zum Tod verursachen. (Bildquelle: Zollfahndungsamt München)
Während der laufenden Durchsuchung befand sich ein weiteres Postpaket für den Beschuldigten in der Zustellung. Dieses konnte durch Beamte des Hauptzollamtes Ulm sichergestellt werden und enthielt ausschließlich zehn weitere Kugelbomben aus Osteuropa mit einem Stückgewicht von rund einem Kilogramm.
Der 26‑jährige Tatverdächtige sowie die neun weiteren Beschuldigten verfügten über keine behördliche Erlaubnis zum Erwerb oder zur Einfuhr von
Feuerwerkskörpern der Kategorie „F4“. Die Staatsanwaltschaft Memmingen und das Zollfahndungsamt München ermitteln wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz.
Die Sprengkörper mussten von einem Spezial-Unternehmen abtransportiert werden. (Bildquelle: Zollfahndungsamt München)
Hinweise darauf, dass mit den illegalen Kugelbomben weitere Straftaten geplant waren, liegen derzeit nicht vor.
Kugelbomben gelten als hochexplosive Sprengkörper und stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Aufgrund ihrer hohen Explosivkraft sind sie in Deutschland nicht für den privaten Gebrauch zugelassen. Besitz, Verkauf oder Transport können mit empfindlichen Strafen geahndet werden.
Quelle der Polizeinachricht: Zollfahndungsamt München / Staatsanwaltschaft Memmingen