Eine Überprüfung seiner Personalien im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass die Staatsan-waltschaft Dessau-Roßlau den Deutschen bereits seit September 2021 per Vollstreckungshaftbefehl sucht. Demnach wurde er bereits im November 2019 wegen Missbrauch von Notrufen zu einer Geldstrafe in Höhe von 375 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen verurteilt.
Jedoch zahlte dieser weder die geforderte Strafe, noch stellte er sich dem Strafantritt. Somit eröffneten die Bundespolizisten dem Mann den Haftbefehl. Da er den geforderten Betrag nicht aufbringen konnte, wurde er durch die eingesetzte Streife in die Justizvollzugsanstalt in Halle verbracht.