Halloween – Polizei warnt vor Straftaten durch „Streiche“

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(Symbolbild) (Bildquelle: Zuger Polizei)

Die Polizei appelliert an Kinder, Eltern und Jugendliche: Halloween ist kein Freifahrtschein für Vandalismus. Eierwürfe, Pyrotechnik oder Sachbeschädigung sind keine Streiche, sondern Straftaten. Auch Tipps zur Sichtbarkeit und Vermeidung von Missverständnissen mit Kostümrequisiten gibt es.

Halloween: Polizei warnt vor Straftaten durch „Streiche“

Wenn am Freitagabend, dem 31. Oktober 2025, wieder verkleidete Gruppen von Tür zu Tür ziehen, steigt auch das Einsatzaufkommen bei der Polizei. Der Halloween-Abend erfreut sich insbesondere bei Kindern und Jugendlichen großer Beliebtheit – doch dabei gilt: Nicht jeder Streich ist harmlos.

Vandalismus ist kein Kavaliersdelikt

Die Polizei weist darauf hin, dass Sachbeschädigungen wie das Bewerfen von Hauswänden mit Eiern, das Beschmieren von Autos, das Anzünden von Pyrotechnik oder das mutwillige Zerstören von Pflanzen und Gegenständen Straftaten darstellen. Auch Jugendliche sind bei solchen Handlungen strafmündig und müssen mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.

Eltern in der Verantwortung

Eltern werden gebeten, mit ihren Kindern über die Grenzen des Erlaubten zu sprechen. Insbesondere sollte auf das Mitführen von Feuerwerkskörpern verzichtet werden. Wer mit Silvesterböllern unterwegs ist, riskiert nicht nur Verletzungen, sondern auch ein strafrechtliches Nachspiel.

Polizei zeigt in der Halloween-Nacht verstärkte Präsenz

Für die Nacht zu Halloween kündigt die Polizei eine deutlich erhöhte Präsenz in den Wohngebieten an. Polizeikräfte werden vor Ort sein, um Straftaten zu verhindern, Bürgerinnen und Bürger anzusprechen und bei Bedarf einzugreifen. Platzverweise, Ingewahrsamnahmen oder Anzeigen sind bei Störungen nicht ausgeschlossen.

Sichtbarkeit im Straßenverkehr erhöhen

Ein zusätzlicher Sicherheitshinweis gilt den Kostümen: Kinder sollten auf reflektierende oder helle Kleidung achten, um im Straßenverkehr besser wahrgenommen zu werden. Auch Taschenlampen oder Leuchtstäbe sind sinnvolle Ergänzungen.

Vorsicht bei Kostümrequisiten: Keine Anscheinswaffen!

Zudem wird geraten, auf täuschend echte Spielzeugwaffen oder sogenannte Anscheinswaffen im Rahmen der Kostümierung zu verzichten. Solche Gegenstände können bei anderen Menschen oder Einsatzkräften zu gefährlichen Missverständnissen führen.

Quelle: Kreispolizeibehörde Mettmann / Redaktion Polizeiticker Deutschland