Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle stellten die Beamten der Bundespolizei fest, dass der Mann seit Ende Februar 2020 von der Staatsanwaltschaft Traunstein Zweigstelle Rosenheim wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Festnahme ausgeschrieben ist.
Er hatte 120 Tagessätze zu jeweils 50 Euro zu zahlen; hinzu kamen Verfahrenskosten i. H. v. 78,50 Euro.
Durch Zahlung der geforderten Gesamtsumme von 6078,50 Euro blieben ihm die 120 Tage Ersatzfreiheitsstrafe erspart und er konnte weiterreisen.