Bei der Sicherheitskontrolle fiel den Luftsicherheitsassistenten im Gepäck ein verdächtiger Gegenstand auf. Daraufhin wurde die Tasche genauer überprüft.
Es stellte sich heraus, dass sich darin ein Springmesser befindet. Dies ist nach dem Waffengesetz jedoch ein verbotener Gegenstand. Daher erhielt der Mann von der Bundespolizei eine Strafanzeige.
Das Messer wurde sichergestellt. Anschließend konnte er Richtung Bulgarien weiterreisen.