Hamburg

Hamburg – Alter schützt vor Torheit nicht

sichergestellte Gegenstände
sichergestellte Gegenstände (Bildquelle: Zollfahndungsamt Hamburg)

Am gestrigen Tag wurde bei einem 72-jährigen kroatischen Staatsangehörigen durch das Zollfahdungsamt Hamburg, Dienstsitz Rostock, die Wohnung und der Kleingarten in Hamburg durchsucht.

Die seit Ende 2019 aufwendig geführten Ermittlungen ließen vermuten, dass er in seiner Wohnung oder in seinem Kleingarten Pistolen und Revolver lagert. Seit Mitte der 70'er Jahre in Deutschland lebend, war der Beschuldigte im Besitz eines sogenannten "kleinen Waffenscheins" nach § 10 des Waffengesetzes. Die durch die Staatsanwaltschaft Hamburg beantragten Durchsuchungsbeschlüsse wurden am gestrigen Tag vollstreckt.

Der Beschuldigte wurde aufgrund der zu vermuteten Waffen in seinem Besitz durch Spezialkräfte des Zollfahndungsamtes Hamburg beim verlassen seiner Wohnung vorläufig festgenommen. Im Anschluss durchsuchten Einsatzkräfte die Wohnung und die Kleingartenparzelle. Dabei wurden in der Wohnung und im Keller drei scharfe Faustfeuerwaffen (eine davon mit Schalldämpfer) aufgefunden.

In seiner Kleingartenparzelle konnten weiter ein Schreckschussrevolver, eine Schreckschusspistole (ohne PTB Kennzeichnung), diverse Waffenzubehörteile wie zum Beispiel: Läufe und Magazine, sowie circa 1500 Schuss scharfe Munition verschiedenster Kaliber aufgefunden und sichergestellt werden.

Der Beschuldigte wurde nach der erkennungsdienstlichen Behandlung aufgrund fehlender Haftgründe entlassen. Der Dienstsitz Rostock des Zollfahndungsamtes Hamburg wird die Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg weiter führen. Anmerkung: Der "kleine Waffenschein" berechtigt zum Führen von Waffen, die mit den entsprechenden Kennzeichnungen im Rahmen der Regeln des deutschen Waffengesetzes frei verkäuflich sind. § 10 Abs. 4 Waffengesetz