Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle stellten die Beamten der Bundespolizei fest, dass der Mann seit September 2019 wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln von der Staatsanwaltschaft Hamburg zur Festnahme ausgeschrieben ist.
Er hatte 288 Euro zu zahlen; hinzu kamen Verfahrenskosten i. H. v. 155,50 Euro. Durch Zahlung der geforderten Gesamtsumme von 443,50 Euro blieben ihm die 14 Tage Ersatzfreiheitsstrafe erspart und er konnte weiterreisen.