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Hamburg – Rund 1.850 Medikamente im Reisegepäck

Redaktion Polizeiticker Deutschland

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Ein Tisch ist voller verschiedener Medikamentenpackungen in einem Büro, die bei einer Kontrolle beschlagnahmt wurden.
Zöllner am Hamburger Flughafen beschlagnahmen rund 1.850 Medikamente bei einem Reisenden aus Ghana. (Bildquelle: Hauptzollamt Itzehoe)

Am Hamburger Flughafen stellte der Zoll rund 1.850 Medikamente im Gepäck eines 31-Jährigen sicher. Der Mann war aus Ghana eingereist und konnte für die grösstenteils verschreibungspflichtigen Präparate keine Rezepte vorlegen.

Rund 1.850 Medikamente wurden durch Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Itzehoe am Flughafen in Hamburg sichergestellt und anschließend einer weiteren Prüfung unterzogen.
Bei der Einreise durch den "Grünen Kanal", dem Terminalausgang für anmeldefreie Waren, wurde ein aus Ghana einreisender, 31-jähriger Mann am 29. Juli 2026 einer Zollkontrolle unterzogen. Hier entdeckten die Zollbediensteten in zwei Koffern und einer Reisetasche insgesamt 170 Verpackungen mit enthaltenen Tabletten, Tropfen, Dosen und Salben.
"Nach abschließenden Untersuchungen wurde nun festgestellt, dass es sich bei den aufgefundenen Präparaten um Antibiotikum, Schmerzmittel, Antiparasitikum, Potenzmittel, Appetitanreger und Mittel gegen Bauchschmerzen und Juckreiz handelt, die größtenteils verschreibungspflichtig sind", so Melanie Roschlaub, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Itzehoe. "Ein entsprechendes Rezept hierfür konnte der Reisende nicht vorlegen" so die Sprecherin weiter. Nach Aussage des Reisenden, sind die Mittel nicht für ihn bestimmt gewesen. Vielmehr sei er von einer Frau beauftragt worden, diese aus Ghana mitzubringen.
Gegen den Reisenden wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachtes des Bannbruchs nach § 372 AO in Verbindung mit dem Arzneimittelgesetz eingeleitet. Nachdem der Reisende belehrt und seine Personalien erfasst wurden, konnte er aus der Maßnahme entlassen werden. Die weiteren Ermittlungen werden durch die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamtes Itzehoe geführt.
Zusatzinformationen:
Der Verkehr mit Arzneimitteln unterliegt in Deutschland zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken und Schäden strengen Vorschriften nach dem Arzneimittelgesetz (AMG). Präparate, die möglicherweise im Ausland frei gehandelt werden, wie z.B. Nahrungsergänzungsmittel, Vitaminpräparate oder rein pflanzliche Naturheilmittel, insbesondere wenn diese als Mittel zur Behandlung von Krankheiten dargestellt werden, können in Deutschland als Arzneimittel gelten und damit dem Arzneimittelgesetz unterliegen.
Quelle der Polizeinachricht: Hauptzollamt Itzehoe

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