Anders beim Zollamt Hamburg: Dort hat die Abfertigung von Weihnachtsartikeln Hochkonjunktur. Die Beamtinnen und Beamten haben in den letzten Wochen diverse Weihnachtsmänner, Baumkugeln, Plastikweihnachtsbäume mit Kunstschnee und Schoko-Adventskalender zur Einfuhr abgefertigt.
1.966 Stück aus China stammende LED-Lichterketten finden allerdings nicht mehr den direkten Weg in die deutschen Geschäfte. Sie wurden am 10.08.2020 in Zusammenarbeit mit der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz vom Zollamt sichergestellt, da u.a. die Herstellerangaben und die CE-Kennzeichnungen fehlen.
Eine CE-Kennzeichnung stellt sicher, dass die Produkte den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen. Fehlt diese Kennzeichnung, kann es zum Beispiel zu Kurzschlüssen oder anderen Defekten bei der Inbetriebnahme kommen. Mit der Beschlagnahme der Lichterketten haben die Hamburger Zöllnerinnen und Zöllner also schon jetzt einen Beitrag zu einem friedlichen Weihnachtsfest geleistet.
Zusatzinformationen:
Bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr wirken die Zollstellen bei der Überwachung hinsichtlich der Übereinstimmung von aus Drittländern eingeführten Produkten mit den geltenden Produktsicherheitsvorschriften mit. Dadurch soll erreicht werden, dass nur sichere und konforme Produkte auf den Markt innerhalb der Union gelangen.
Die Zollstellen informieren bei auffälligen Wareneinfuhren die zuständigen Marktüberwachungsbehörden. Diese entscheiden, ob die Waren nach den Produktsicherheitsvorschriften zum freien Verkehr überlassen werden können oder wieder ausgeführt oder vernichtet bzw. zerstört werden müssen.