Wegen wiederholten Verstoßes gegen das Wehrstrafgesetz und Unterschlagung muss er noch eine Restfreiheitsstrafe von insgesamt 139 Tagen absitzen. Außerdem wurde er wegen Urkundenfälschung zur Aufenthaltsermittlung gesucht. Aufgrund der Pandemielage wird der Vollzug von Haftbefehlen derzeit jedoch im Einzelfall geprüft.
Die Staatsanwaltschaft entschied, die Haftbefehle vorübergehend außer Vollzug zu setzen. Zu seiner Verwunderung konnte der 26-Jährige die Wache anschließend wieder als freier Mann verlassen - vorerst.