Nordrhein-Westfalen

Hauptzollamt Münster deckt bei Baustellenkontrolle Verstöße gegen Aufenthalts- und Arbeitsrecht auf

Der Zoll hat Ermittlungen aufgenommen.
Der Zoll hat Ermittlungen aufgenommen. (Bildquelle: Hauptzollamt Münster)

26.04.2023 - Das Hauptzollamt Münster hat bei einer Großbaustellenkontrolle im Kreis Borken drei Arbeitnehmer ohne Aufenthaltserlaubnis, etwa 15 Scheinselbstständige und Hinweise auf nicht gezahlten Mindestlohn entdeckt.

Wie die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster mitteilte, waren bei der Kontrolle etwa 15 Scheinselbstständige und drei Arbeitnehmer ohne gültige Aufenthaltserlaubnis vor Ort. Zudem gab es Hinweise darauf, dass in fünf Fällen der Mindestlohn nicht gezahlt wurde.

Die Kontrolle fand im Rahmen der bundesweiten Schwerpunktprüfung im Baugewerbe statt und erfolgte mit 55 Einsatzkräften. Gegen die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wurden Strafverfahren eingeleitet. Die Ermittlungen in den Fällen der Scheinselbstständigkeit und der unterlassenen Mindestlohnzahlungen wurden vom Zoll aufgenommen. Pressesprecherin Verena John betonte, dass besonders Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis oft von ihren Arbeitgebern ausgebeutet werden und forderte ein konsequentes Vorgehen gegen solche Verstöße.

Quelle: Hauptzollamt Münster