Der Zoll in Heilbronn (BW) hat einen Container mit rund 24 Tonnen Lebensmitteln aus Asien gestoppt. Zahlreiche Produkte entsprachen nicht den gesetzlichen Vorgaben und durften nicht eingeführt werden.
Im Rahmen einer einfuhrrechtlichen Kontrolle haben Beschäftigte des Zollamts
Heilbronn einen 40-Fuß-Überseecontainer mit rund 24 Tonnen Lebensmitteln aus dem asiatischen Raum überprüft. Dabei stellten die Zöllnerinnen und
Zöllner Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften fest.
Bei der Kontrolle wurden zahlreiche asiatische
Lebensmittel entdeckt, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. So fehlten bei einem Großteil der Waren grundlegende Kennzeichnungen wie Inhaltsangaben, Allergenhinweise, Mindesthaltbarkeitsdaten sowie Angaben zu verantwortlichen Marktakteuren oder Importeuren.
Lebensmittel ohne Inhaltsangaben sind nicht für den Verkauf zugelassen. (Bildquelle: Hauptzollamt Heilbronn)
Teilweise war zudem nicht eindeutig erkennbar, dass es sich, wie in der Zollanmeldung angeben, um zerkleinerte Walnüsse, Glasnudeln, Kräuter- und Saucenmischungen sowie Reis, teilweise auch als Bestandteil von Lebensmittelzubereitungen handelt.
Ferner wurden im Container zusätzliche Waren vorgefunden, für die keine ordnungsgemäße Zollanmeldung vorlag.
Aufgrund der festgestellten Verstöße wurde der Container durch das Zollamt Heilbronn in zollrechtliche Verwahrung genommen. In Zusammenarbeit mit dem zuständigen Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung wurde die Einfuhr der Waren untersagt.
Der Sachverhalt wurde zur weiteren Prüfung und Entscheidung über die weiteren Maßnahmen an die zuständige Behörde übergeben.
Zusatzinformationen
Zollkontrollen schützen die Verbraucher. Denn falls sich der Verdacht ergibt, dass Waren gefährlich sind, beteiligt der Zoll die jeweils zuständige Fachbehörde. Das ist zum Beispiel bei nicht verkehrsfähigen Lebensmitteln, unsicherem Spielzeug oder nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern der Fall.
Wenn die Fachbehörde feststellt, dass die Waren tatsächlich eine Gefahr darstellen, dürfen sie nicht in Verkehr gebracht werden. Der Zoll trägt daher dazu bei, dass gefährliche Produkte gar nicht erst auf den Markt gelangen.
Quelle der Polizeinachricht: Hauptzollamt Heilbronn