Das eigentliche, technisch zulässige Gesamtgewicht betrug 7.000 kg. Das Fahrzeug wurde später rechtlich auf 3.500 kg abgelastet, um verschiedene Vorteile für den Fahrer/ Unternehmer in Anspruch nehmen zu können. So benötigt der Fahrer für dieses Fahrzeug lediglich die Führerscheinklasse B und somit auch keine Berufsfahrerqualifikation. Zusätzlich kann der Unternehmer unter anderem mautrechtliche Befreiungen und Erleichterungen im Bereich der Sozialvorschriften in Anspruch nehmen.
Bei einem Leergewicht von 2.720 kg hätte der Fahrer nur noch 780 kg zuladen dürfen. Aus dem Frachtbrief ergab sich jedoch ein Ladungsgewicht von 1.360 kg, so dass rein rechnerisch schon eine Überladung vorlag. Dies hätte übrigens auch dem 32-jährigen ukrainischen Fahrer schon auffallen können/müssen. Die Verwiegung vor Ort ergab dann ein Gewicht von 5.080 kg. Nach Abzug blieb ein vorwerfbares Gewicht von 5.000 kg, was einer Überladung von 1.500 kg/42,85 % entspricht. Bezogen auf die Nutzlast waren dies fast 200%!