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Hildesheim – Transporter mit Mängeln und gefälschten Spanngurten

Redaktion Polizeiticker Deutschland

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Das Bild zeigt den vorderen Teil eines weißen Lieferwagens, dessen Stoßstange mit Klebeband provisorisch repariert wurde. Der Schaden ist an der Front sichtbar und der Wagen steht auf einem Parkplatz.
Der Kleintransporter wies im Frontbereich erhebliche Unfallschäden auf – Teile der Karosserie waren lediglich mit Folie abgedeckt. (Bildquelle: Polizeiinspektion Hildesheim)

Bei einer Kontrolle auf der A7 bei Holle entdeckte die Polizei zahlreiche Mängel an einem 3.5-Tonnen-Kleintransporter. Neben Unfallschäden und einer gerissenen Windschutzscheibe war die Ladung ungenügend gesichert.

Am 29.09.2026, gegen 11 Uhr, befuhren Beamte der Autobahnpolizei Hildesheim im Rahmen der Streife die BAB 7 in Fahrtrichtung Hannover. Im Bereich Holle fiel ihnen ein 3,5t Kleintransporter auf, welcher diverse Unfallschäden im vorderen Fahrzeugbereich aufwies.
Um den Transporter genauer zu überprüfen, wurde er auf dem Rastplatz Jägerturm-Ost zu einer Kontrolle angehalten, während der gleich eine Vielzahl an Mängeln aufgedeckt wurde.
Zunächst konnte der 28-jährige Fahrzeugführer, welcher gewerblich von Hessen nach Braunschweig fuhr, keine Tageskontrollblätter vorweisen und verstieß so gegen fahrpersonalrechtliche Vorschriften.
Überdies stellte sich der bereits zuvor bemerkte Unfallschaden im Frontbereich als derart gefährlich dar, dass die Weiterfahrt untersagt werden musste, denn scharfkantige Karosserieteile waren lediglich mit einer dünnen Folie abgedeckt und die Sicht des Fahrers war durch Risse in der Windschutzscheibe eingeschränkt.
Auf einem Tisch liegen mehrere orangefarbene Zurrgurte mit blauen Etiketten. Die Gurte sind eng zusammengerollt und mit Metallratschen ausgestattet.
Bei der Kontrolle stellte die Polizei mehrere offenbar minderwertige Spanngurte mit mutmasslich gefälschten Etiketten sicher. (Bildquelle: Polizeiinspektion Hildesheim)
Eine Überprüfung des Frachtraumes führte sodann zur nächsten Feststellung. Die transportierte Ware war nur unzureichend mit Spanngurten gesichert, vor allem aber erkannten die Polizeibeamten Hinweise auf eine Fälschung der sog. Zurrgurtetiketten.
Damit stand die qualitative Eignung der offenbar minderwertigen und mit gefälschten Etiketten versehenen Gurte grundsätzlich in Frage.
Eine Inaugenscheinnahme brachte zum Vorschein, dass einige Gurte, obwohl sie noch sehr neu waren, bereits eingerissen waren und so ihren Zweck zur Sicherung der Ladung gegen Verrutschen oder Umfallen sowie des Haltens im Falle eines Verkehrsunfalls nicht entsprachen.
Die Polizei leitet ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat nach dem Markengesetz sowie ein Gewinnabschöpfungsverfahren ein, das Gewerbeaufsichtsamt erhält Kenntnis über die fahrpersonalrechtlichen Verstöße und der Führer des Kleintransporters muss die Ware auf ein intaktes Fahrzeug mit tatsächlich geprüften Zurrgurten umladen und den unfallbeschädigten Transporter abschleppen lassen.
Quelle der Polizeinachricht: Polizeiinspektion Hildesheim

Kategorien:

Niedersachsen
Verkehr

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