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Hochscheid – Polizei stoppt mehrere überhohe Lastwagen

Redaktion Polizeiticker Deutschland

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Ein Lastwagen fährt eine Straße entlang und transportiert zwei auf einem Anhänger geladene Lkw. Ein Mann in Warnkleidung steht neben dem Anhänger.
Die Weiterfahrt wurde bis zur Anpassung der Ladung untersagt. (Bildquelle: Polizeipräsidium Trier)

Bei Kontrollen auf der B327 bei Hochscheid hat die Polizei mehrere überhohe Lastwagen gestoppt. Die Fahrzeuge überschritten die zulässige Gesamthöhe von vier Metern deutlich. Die Weiterfahrt wurde jeweils untersagt, bis die Ladung angepasst war.

Am Mittwoch, den 10.06.2026 stoppten Beamte der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidium Trier bei Hochscheid Sattelzüge, welche gegen die zulässigen Maße verstießen. Dabei stellen die Beamten in letzter Zeit, wie bei den Überladungen, eine ansteigende Zahl von Verstößen gegen die zulässigen Maße fest.
Zunächst wurde ein mit Hackschnitzel beladener Sattelzug gestoppt, bei dem die Beamten eine Gesamthöhe von 4,20 Meter feststellten. Erst vergangene Woche hatten die Beamten einen Sattelzug der gleichen Firma an gleicher Stelle gestoppt, bei dem eine Gesamthöhe von 4,26m festgestellt worden ist. In beiden Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt und beide Sattelzüge mussten zurück zum Beladeort, wo ein Teil der Ladung wieder abgeladen wurde und so die erlaubten 4 Meter Gesamthöhe erreicht werden konnte. Erst danach wurde die Weiterfahrt wieder gestattet.
Am Mittwochnachmittag wurden ein Lkw-Zug angehalten, welcher zwei neuwertige Sattelzugmaschinen von den Niederlanden nach Badem-Württemberg transportieren wollte. Auch hier stellten die Beamten fest, dass dieser die maximal zulässigen vier Meter Höhe überschritten hatte. Nach Umsetzung der Ladung konnte die Weiterfahrt genehmigt werden.
Ein mit einer orangefarbenen Plane bedeckter Lkw steht an einer Landstraße, die von Bäumen gesäumt ist. Neben der Straße ist ein Polizeifahrzeug sichtbar.
Überhohe Lastwagen mussten ihre Ladung teilweise wieder abladen. (Bildquelle: Polizeipräsidium Trier)
Da die Fahrer in allen Fällen keine Ausnahmegenehmigungen vorweisen konnten, wird gegen sie jeweils Bußgeldverfahren eingeleitet. In den beiden ersten Fällen wird gegen das Unternehmen neben den Bußgeldverfahren ein Verfahren eingeleitet, wonach der Gewinn und der Frachterlös eingezogen werden kann.
Quelle der Polizeinachricht: Polizeipräsidium Trier

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