Auf Ansprache ließ der Mann sich nicht dazu bewegen, die Fahrbahn zu verlassen und den Polizeibeamten die Weiterfahrt zu ermöglichen. Er war der Polizei bei vorangegangenen Einsätzen bereits durch einen Verstoß gegen die Infektionsschutzverordnung und Beleidigung aufgefallen.
Schließlich wurde der junge Mann, der offensichtlich alkoholisiert war, zur Polizeiwache verbracht. Dort wurde er in die Obhut von Angehörigen gegeben. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.