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Karlsruhe - 9.400 Stück Zigaretten in Rucksack entdeckt

Hauptzollamt Karlsruhe

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Karlsruhe - 9.400 Stück Zigaretten in Rucksack entdeckt
Am 18.09.2020 wurde am Flughafen Karlsruhe ein 28-Jähriger aus Bukarest kommend von Beamten des Hauptzollamts nach Verboten und Beschränkungen kontrolliert (Bildquelle: Hauptzollamt Karlsruhe)

Am 18.09.2020 wurde am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden ein 28-Jähriger aus Bukarest kommend von Beamten des Hauptzollamts Karlsruhe nach Verboten und Beschränkungen kontrolliert.

Dabei entdeckten diese im persönlichen Gepäck des Reisenden insgesamt 9.400 Stück Zigaretten. Gegen den 28-Jährigen wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die zu entrichtende Steuer beläuft sich auf 1.537,84 EUR. Da der Reisende keinen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde eine Sicherheit für die zu erwartende Strafe in derselben Höhe festgesetzt und die Zigaretten sichergestellt.
Zusatzinformation: Das Recht auf Freizügigkeit ermöglicht es jedem Bürger der Europäischen Union, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und behandelt zu werden, wie die Bürgerinnen und Bürger des betreffenden Mitgliedstaats.
Dazu gehört auch das grenzenlose Reisen mit den damit verbundenen Vorteilen. Bei bestimmte Waren gibt es jedoch Einschränkungen. Für den persönlichen Bedarf dürfen grundsätzlich aus jedem Mitgliedstaat der EU - ausgenommen Sondergebiete - Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitgebracht werden.
Werden Waren in größeren Mengen mitgebracht, erscheint eine rein private Verwendung zweifelhaft. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren, wie Tabak, wurden deshalb nachstehende Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird:
  • 800 Stück Zigaretten oder
  • 400 Stück Zigarillos oder
  • 200 Stück Zigarren oder
  • 1 Kilogramm Rauchtabak.

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