Der Beschuldigte erschien gestern gegen 23:50 Uhr auf einem Karlsruher Polizeirevier und offenbarte seine Tat.
Die Tatörtlichkeit wurde daraufhin umgehend mit Einsatzkräften angefahren, die den 55-Jährigen in der von dem Beschuldigten und dem Geschädigten gemeinsam bewohnten Wohnung tot auffanden.
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung in einem wahnhaften Zustand gehandelt hatte, hat die Staatsanwaltschaft gegen den Mann den Erlass eines Unterbringungsbefehls, d.h. eine einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt.
Er wird im Laufe des Tages dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt. Die weiteren Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei dauern an.