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Karlsruhe – Zoll kontrolliert Baustellen im Kampf gegen Schwarzarbeit

13.03.2026 | 12:42

Redaktion Polizeiticker Deutschland

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Karlsruhe – Zoll kontrolliert Baustellen im Kampf gegen Schwarzarbeit

Im Fokus standen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. (Bildquelle: Hauptzollamt Karlsruhe)

Am 10. März 2026 führte der Zoll bundesweit Schwerpunktkontrollen gegen Schwarzarbeit auf Baustellen durch. Mehr als 3.200 Einsatzkräfte, darunter 143 aus Karlsruhe, überprüften Arbeitgeber und Beschäftigte auf Sozialversicherung, Mindestlohn und Aufenthaltsstatus.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führte am 10. März 2026 bundesweit eine konzertierte, risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch. Mehr als 3.200 Zöllnerinnen und Zöllner aller Hauptzollämter, darunter 143 Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe, waren auf Baustellen im Einsatz, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden.
Die Prüfungen erfolgten durch Personenbefragungen und/oder Prüfungen der Geschäftsunterlagen. Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung einen besonderen Fokus auf das Baugewerbe.
Die FKS hat im Jahr 2025 im Bauhaupt- und Baunebengewerbe inklusive der Branchen des Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer-, Maler- und Lackiererhandwerks sowie des Steinmetz- und Steinbildhauergewerbes bundesweit über 10.000 Strafverfahren und knapp 7.900 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Rund 60 Prozent der im Jahr 2025 durch die FKS festgestellten Schadenssumme sind auf die Baubranche zurückzuführen.
Die Prüfungen vor Ort sind oft nur der Auftakt für tiefgreifende Ermittlungen der FKS. Dass diese zu empfindlichen Strafen führen können, zeigt ein aktuelles Strafverfahren vor dem Landgericht Dortmund, in welchem ein Angeklagter zu einer Haftstrafe von knapp drei Jahren verurteilt wurde, weil er mit seinem Bauunternehmen in über 50 Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten hat. Die Ermittler deckten dabei einen Gesamtschaden von knapp 2,7 Millionen Euro auf.
Quelle der Polizeinachricht: Hauptzollamt Karlsruhe

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