Gegen den Insassen eines Fernreisebusses aus Frankreich lag ein Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor.
Die fällige Geldstrafe konnte er nicht bezahlen und wurde zur Verbüßung einer 150-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe ins Gefängnis gebracht.
Da der 30-jährige Marokkaner bei der Kontrolle einen gefälschten spanischen Personalausweis vorzeigte und bei ihm zudem eine geringe Menge Betäubungsmittel gefunden wurde, muss er mit Anzeigen rechnen.