Der 15-Jährige ist nach Überzeugung der Ermittler und des Richters dringend tatverdächtig, dem 22-Jährigen mit einem Messer eine tödliche Stichverletzung hinzugefügt zu haben. Dies deckt sich auch mit den Ergebnissen der durchgeführten Sektion des Opfers. Die Ermittlungen werden wegen Mordes geführt. Der Jugendliche aus dem Kreis Plön kam in eine Justizvollzugsanstalt.
Gegen den 17-Jährigen Kieler ermitteln Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung. Hier lagen keine ausreichenden Haftgründe vor, so dass er aus dem Polizeigewahrsam entlassen wurde, ohne dass es zu einer Vorführung kam.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand sollen die beiden Jugendlichen in die Wohnung des 22-Jährigen eingedrungen sein, um ihn zu berauben.
Dieser soll sich mit einem Schlagstock zur Wehr gesetzt haben, woraufhin die Jugendlichen zunächst aus der Wohnung geflüchtet seien. Im Treppenhaus soll es dann zu dem Messerangriff des 15-Jährigen gegen den 22-Jährigen gekommen sein.
Der Hintergrund dürfte einen Bezug zur Betäubungsmittelkriminalität haben. Die Ermittlungen des Kommissariats 11 der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft dauern an.