Schleswig-Holstein

Kiel – Norwegische Wal-Salami aus dem Verkehr gezogen – Artenschutz kennt keine Grenzen

Norwegische Wal-Salami aus dem Verkehr gezogen – Artenschutz kennt keine Grenzen
Norwegische Wal-Salami aus dem Verkehr gezogen – Artenschutz kennt keine Grenzen (Bildquelle: Hauptzollamt Kiel)

Wale und deren Erzeugnisse sind in der Europäischen Union artenschutzrechtlich geschützt. In Norwegen und z.B. in Grönland ist der Verkauf dieser Erzeugnisse rechtlich erlaubt.

Teilweise aus Unwissenheit kaufen Touristinnen und Touristen solche Erzeugnisse und führen sie nach Deutschland ein. Dort ist ein Strafverfahren (Verstoß gegen das Naturschutzgesetz) die Folge und mindestens eine hohe Geldbuße. Außerdem werden die Erzeugnisse eingezogen. In der jetzigen Hauptreisezeit beschlagnahmt der Zoll vermehrt Salami mit Walfleisch. Stichprobenartig überprüft der Zoll Passagiere und Passagierinnen der Norwegenfähren und zieht wöchentlich rund ein Kilo Walsalami aus dem Verkehr.

Norwegische Wal-Salami aus dem Verkehr gezogen – Artenschutz kennt keine Grenzen
Norwegische Wal-Salami aus dem Verkehr gezogen – Artenschutz kennt keine Grenzen (Bildquelle: Hauptzollamt Kiel)

Aber nicht nur auf der Norwegenfähre finden Zöllnerinnen und Zöllner immer wieder Erzeugnisse dieser geschützten Meeressäuger. Auch Kreuzfahrtschiffe steuern regelmäßig skandinavische Häfen an und kommen mit Walsalami im Gepäck zurück nach Kiel. Das Hauptzollamt Kiel rät vom Kauf solcher Produkte ab, um die Produktion nicht weiter zu fördern und die teilweise im Bestand gefährdeten oder gar vom Aussterben bedrohten Tiere zu schützen.

Zusatzinformation

Mit www.artenschutz-online.de bieten die Zollverwaltung und das Bundesamt für Naturschutz eine Informationsmöglichkeit, mit der Reisende vor der Reise feststellen können, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten.

Quelle: Hauptzollamt Kiel