Auf dem Anhänger waren zwei zum Teil demontierte Pistenraupen verladen. Ohnehin eine recht ungewöhnliche Ladung für Ende August. Dieser Transport erweckte die Aufmerksamkeit der Polizeibeamten, da die demontierten Raupenketten, die Schubschilder und weiteres Zubehör der beiden Pistenfahrzeuge, abenteuerlich gestapelt und in einer verkehrsunsicheren Art und Weise auf dem überfüllten Anhänger transportiert wurden.
Bereits die Sicherung der beiden Pistenraupen war mangelhaft. An den beiden Pistenraupen waren keine geeigneten Befestigungspunkte für die verwendeten Ladungssicherungsmaterialien vorhanden. Zudem waren die Raupenfahrzeuge auf ihren einzelradgefederten Kettenrädern auf der Ladefläche des Anhängers abgestellt und dabei oberhalb der sog. "gefederten Masse", zu sichern versucht worden.
Dies hatte zur Folge, dass die Pistenraupen während der Fahrt bei Fahrbahnunebenheiten und in Kurvenfahrten für die Beamten deutlich erkennbar, mehrere Zentimeter auf- und abfederten. Hierdurch wurde die angelegte Sicherung im Fahrbetrieb nahezu völlig nutzlos. Auf den Hilfsladeflächen der beiden sich bewegenden Raupen waren zusätzlich zwei zusammengerollte Gummiketten, mit einem Gewicht von jeweils etwa 500 kg, abgestellt und je mit einem Gurt zu sichern versucht worden. Auch diese Ketten hatten sich im Fahrbetrieb schon sichtbar bewegt und drohten herabzufallen.
Auf dem Hänger waren außerdem vier Metallketten, jeweils etwa 800 kg schwer, transportiert worden. Auch diese waren nicht ausreichend gesichert und ragten zum Teil deutlich über die Kettenrollen hinaus.
Das höchste Gefahrenpotenzial dieses Transportes ging jedoch eindeutig von den mitgeführten vorderen Schubschilden der Pistenraupen aus, die noch oben auf diese flexibel stehenden und mangelhaft gesicherten Kettenrollen, gelegt waren. Das Einzelgewicht der scharfkantigen Schilde aus Stahl wurde dabei mit jeweils knapp einer Tonne beziffert. Der Versuch, diese Schubschilde mittels zweier Spanngurte und einer unbefestigten Kantholz- / Palettenkonstruktion zu fixieren, erwies sich als ungeeignet. Durch ein während der Fahrt sichtbar eingetretenes Verschieben der Kanthölzer, durch Brüche der als Unterbau verwendeten Paletten und durch ein Setzen der Ladung, lagen die verwendeten Gurte nur noch lose auf der Ladung auf und wiesen zum Kontrollzeitpunkt keine Spannung mehr auf.
Bereits eine stärkere Bremsung oder ein Ausweichmanöver, sogar eine größere Fahrbahnunebenheit oder eine engere Kurvenfahrt, hätten zu einem Herabfallen dieser nach oben in mehr als 4 Meter über Fahrbahnniveau verladenen Schubschilde, führen können.
Die Weiterfahrt wurde durch die Polizei untersagt. Außerdem wurde eine Teilentladung des Hängers sowie eine vorschriftsmäßige Sicherung der verbliebenen Ladung angeordnet.
Gegen den Fahrer, den Halter und den verantwortlichen Verlader dieses Transportes leitet die Polizei entsprechende Bußgeldverfahren ein. Diese ziehen jeweils ein Bußgeld im dreistelligen Bereich sowie einen Punkteeintrag im Verkehrszentralregister nach sich.
Der Fahrer gab gegenüber der Streife an, dass Pistenraupen außerhalb des Winters oftmals im Bereich der Landwirtschaft zum Einbringen und Verdichten von Maislagen in Freisilos Verwendung finden.
Einen Tag dauerten die geforderten Umlade- und Sicherungsarbeiten. Hierzu war unter anderem ein Lkw mit einem Kran nötig.
Dem mittlerweile anwesenden Spediteur, seinem Verlader sowie dem Fahrer des zuvor beanstandeten Sattelzuges wurde seitens der Autobahnpolizei eindringlich geraten, für künftige Transporte eine Nachrüstung der Pistenraupen mit geeigneten und technisch zulässigen Haltepunkten herstellerseitig anzuregen.
Einmal mehr zeigte diese Kontrolle, dass Ladungssicherung oft bereits beim Hersteller oder Verpacker beginnen muss und alle am Transportprozess beteiligten Personen und Institutionen, hierfür entsprechende Verantwortung tragen.