Als Grund seines abendlichen Spaziergangs gab er gegenüber der Streife der Bundespolizei an, dass er sich den "Sonnenuntergang anschauen wollte". Nach eingehender Belehrung und der Erhebung eines Verwarnungsgeldes wurde er an seine Wohnadresse entlassen.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei Trier nochmals darauf hin, dass ein unbefugtes Betreten von Bahnanlagen (u. a. Eisenbahnbrücken) zu lebensgefährlichen Verletzungen bis hin zum Tode führen kann. Wichtige Hinweise hierzu sind auf der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de nachzulesen.