Rheinland-Pfalz

Landstuhl - Tanzverbot missachtet

(Symbolbild)
(Symbolbild) (Bildquelle: Polizei Deutschland)

Die Polizei musste den Betreiber einer Gaststätte darauf hinweisen, dass ein Tanzverbot gilt. Er muss mir einer Geldstrafe rechnen.

Da der Betreiber einer Gaststätte in der Bahnhofstraße gegen das Tanzverbot verstieß, musste die Polizei in der Nacht von Gründonnerstag auf Karfreitag einschreiten und dem Verantwortlichen sowie den Gästen das Tanzverbot, welches noch bis Ostersonntag 16:00 Uhr gilt erläutern. Der Betreiber wird mit einem Bußgeld rechnen müssen.

Quelle: Polizeidirektion Kaiserslautern