Da der Betreiber einer Gaststätte in der Bahnhofstraße gegen das Tanzverbot verstieß, musste die Polizei in der Nacht von Gründonnerstag auf Karfreitag einschreiten und dem Verantwortlichen sowie den Gästen das Tanzverbot, welches noch bis Ostersonntag 16:00 Uhr gilt erläutern. Der Betreiber wird mit einem Bußgeld rechnen müssen.
***Die vom Tanzverbot betroffenen Tage sind in den Bundesländern unterschiedlich und werden durch die jeweiligen Feiertagsgesetze oder zusätzliche Verordnungen geregelt.
Quelle: Wikipedia*
Quelle: Polizeidirektion Kaiserslautern