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Laserpointer-Attacke auf Polizeihubschrauber in Ratingen

Redaktion Polizeiticker Deutschland

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Ein Polizeihubschrauber mit eingeschaltetem Suchscheinwerfer fliegt in der Nacht am dunklen Himmel. Der Hubschrauber trägt die Aufschrift 'Polizei' und ist mit Lichtern ausgestattet.

Symbolbild (Bildquelle: Polizei Mettmann)

In Ratingen blendete ein 45-Jähriger während der Suche nach einer vermissten Person die Besatzung eines Polizeihubschraubers mit einem Laserpointer. Der Täter wurde festgenommen und es wird ermittelt.

Am Mittwochabend, 20. Mai 2026, wurde die Besatzung eines Polizeihubschraubers, die im Rahmen einer Suche nach einer vermissten 88-Jährigen im Ratinger Stadtgebiet eingesetzt war, von einem Laserpointer massiv geblendet.
Die Polizei konnte einen 45-jährigen Tatverdächtigen stellen und leitete ein Verfahren gegen ihn ein.

Was ist passiert?

Gegen 22:50 Uhr war die Besatzung des Polizeihubschraubers über den Innenstadtbereich der Stadt Ratingen geflogen. Hierbei wurden die Piloten mehrfach und anhaltend von einem Laserpointer geblendet.
Nur dank des Tragens einer Nachtsichtbrille mit einer zusätzlichen Schutzvorrichtung konnte ein Augenschaden verhindert werden. Die Piloten konnten den Täter sowohl am Fenster einer Wohnung lokalisieren als auch beschreiben, sodass Einsatzkräfte der Polizei das Wohnhaus aufsuchten.

Polizeiliche Ermittlungen

In der Wohnung eines 46-Jährigen am Angermunder Weg stellten die Beamten den 45-jährigen Tatverdächtigen. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fanden die Polizisten einen Laserpointer sowie eine geringe Menge Betäubungsmittel. Der Ratinger wurde zur Polizeiwache Ratingen gebracht, wo ihm zur weiteren Beweisführung eine Blutprobe entnommen wurde.

Gefährliche Handlung

Die Polizei stellt klar: Das Anstrahlen von Polizeihubschraubern, Flugzeugen oder anderen Fahrzeugen mit Lasern ist kein harmloser "Streich", sondern eine gefährliche und strafbare Handlung.
Durch Blendungen können Pilotinnen und Piloten sowie Fahrzeugführerinnen oder Fahrzeugführer erheblich verletzt werden, was zu schweren Unfällen führen kann. Die Polizei ermittelt in solchen Fällen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßen- oder Luftverkehr (§315 StGB). Bereits der Versuch ist strafbar.
Quelle der Polizeinachricht: Polizei Mettmann

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