Der Zoll informierte sofort das zuständige Veterinäramt des Landkreises Günzburg. Die Welpen hatten gemäß den mitgeführten Heimtierausweisen weder die zur Einreise notwendige Tollwutimpfung erhalten noch waren sie gechipt. Dies stellt einen Verstoß gegen die Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung dar. Der moldawische Staatsangehörige erklärte auf Befragen, dass er die Welpen von Moldawien nach Frankreich transportieren wollte.
Gegen den Beschuldigten wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung eingeleitet und eine Sicherheit in Höhe von 2.100,00 EUR festgesetzt. Das Veterinäramt des Landkreises Günzburg ordnete für die Hunde amtliche Quarantäne an.
Quelle: Hauptzollamt Augsburg