Leipzig – Zoll beschlagnahmt Elefantenstoßzahn am Flughafen
Redaktion Polizeiticker Deutschland
Zuvor sichergestelltes Hornstück eines Nashorn (Bildquelle: Hauptzollamt Dresden)
Der Zoll hat am Flughafen Leipzig/Halle Sachsen einen geschnitzten Stoßzahn eines afrikanischen Elefanten bei einem Reisenden aus Nigeria beschlagnahmt. Zudem verhinderten Beamte wenige Tage zuvor den Schmuggel eines Nashornhorn-Stücks in einer Luftfrachtsendung.
Bei der Kontrolle eines aus Nigeria kommenden Reisenden am Flughafen Leipzig/Halle beschlagnahmte der Zoll am 2. März 2026 einen mit Schnitzereien verzierten Stoßzahn eines afrikanischen Elefanten.
Bei der Einreise wurden die Gepäckstücke des in Deutschland lebenden Nigerianers einer Röntgenkontrolle unterzogen. Dabei wurde auf dem Röntgenbild ein ca. 30 cm langes Horn erkennbar.
Die anschließende Kontrolle des Koffers bestärkte den Zöllner in seiner Vermutung, dass dieses Horn aus Elfenbein sein könnte. Zwischenzeitlich bestätigte ein Experte des Zoos Leipzig, dass es sich um einen Elefantenstoßzahn handelt.
Nur zwei Tage vorher, am 28. Februar 2026, verhinderten Zöllner bei der Kontrolle einer Luftfrachtsendung am Flughafen Leipzig den Schmuggel eines rund 2.400 Gramm schweren Hornstück eines Nashorns. Dieses befand sich inmitten eines mit Geschirr gefüllten Pakets aus Frankreich.
Zusatzinformation:
Der Zoll überwacht mit seinen Kontrollen die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittländern. Geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die ohne die erforderlichen Dokumente ein-, durch- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt.
Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden.
Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Erzeugnisse aus oder Teile von geschützten Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen.
Quelle der Polizeinachricht: Hauptzollamt Dresden