Rheinland-Pfalz

Longkamp - Holztransport zu schnell und zu schwer unterwegs

Dieser Holztransporter ist zu schwer unterwegs.
Dieser Holztransporter ist zu schwer unterwegs. (Bildquelle: Polizeipräsidium Trier)

Im Rahmen von Kontrollen des gewerblichen Güterkraftverkehrs stoppten Beamte der Schwerlastkontrollgruppe der PD Wittlich heute Mittag auf der B-50 (neu) in Höhe der Ortslage Longkamp einen Holztransport, welcher zuvor schon durch seine schnelle Fahrweise aufgefallen war. Der mit Douglasienstämmen beladene Holztransport aus Luxemburg hatte in Luxemburg geladen und war auf dem Weg ins Sägewerk im Hunsrück.

Dabei hatten die Beamten teilweise Mühe dem mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden Holztransport zu folgen, da die gefahrene Geschwindigkeit des Holztransports teilweise über 100 Km/h betrug. Erlaubt für den Holztransport wären 80 Km/h gewesen.

Während der Nachfahrt fiel der Fahrer dann weiter unangenehm auf, da er den Mindest- und Sicherheitsabstand zu einem vorausfahrenden Sattelzug deutlich unterschritt. Da bei dem Holztransport zudem der Verdacht einer Überladung bestand, wurde er in Höhe Longkamp von den Beamten gestoppt und aus dem Verkehr gezogen.

Dabei wurde festgestellt, dass der Holztransport den Beamten nicht ganz unbekannt war und erst vor knapp 2 Wochen mit 44 Tonnen verwogen worden war.

Bei einer ersten Auswertung der Daten des Fahrtenschreibers aus dem Sattelzug stellten die Beamten eine Geschwindigkeitsüberschreitung von teilweise bis zu 25 Km/h über den erlaubten 80 Km/h fest. Da sich bei der Kontrolle auch weiter der Verdacht der Überladung erhärtete, wurde der Sattelzug auf einer Waage verwogen. Dabei wurde ein Gesamtgewicht von über 48,5 Tonnen festgestellt, also deutlich zu schwer. Die Weiterfahrt wurde umgehend untersagt.

Nach der Verwiegung wurde der Fahrer eindringlich auf seine zu schnelle und zu dichte Fahrweise mit 48,5 Tonnen und der Gefährlichkeit seines Handels hingewiesen, da sich der Bremsweg des Holztransportes aufgrund seiner Geschwindigkeit und der deutlichen Überladung um ein Vielfaches verlängert hätte und somit schwerwiegende Folgen für ihn selbst und andere Autofahrer hätte haben können.

Gegen den Fahrer wurden mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Geschwindigkeit, dem Abstand und er deutlichen Überladung, über 20% über dem Erlaubten, eingeleitet. Gegen das verantwortliche Unternehmen wurde wegen der Überladung ebenfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Quelle: Polizeipräsidium Trier