Ludwigshafen – Neue Details nach tödlichem Polizeischuss auf Hund
Redaktion Polizeiticker Deutschland
Nach dem tödlichen Polizeischuss auf einen kleinen Hund in Ludwigshafen wird inzwischen gegen zwei Polizeibeamte ermittelt. Der 36-jährige Hundehalter war bei einer Fahndung irrtümlich für einen bewaffneten Tatverdächtigen gehalten worden. Die Polizei untersucht den Einsatz.
Nach dem tödlichen Polizeischuss auf einen kleinen Hund am 10. Oktober 2026 in Ludwigshafen gibt es neue Entwicklungen. Gegen beide beteiligten Polizeibeamten wird wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt.
Gegen den Beamten, der den Schuss abgab, besteht zusätzlich der Verdacht einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz. Das Polizeipräsidium Rheinpfalz bestätigte die Ermittlungen am Freitag, 16. Oktober 2026.
Hund bei Polizeikontrolle erschossen
Ausgangspunkt des Einsatzes war ein Notruf gegen 20:20 Uhr. Ein stark alkoholisierter Mann soll einen Mitarbeiter einer Gaststätte in der Kallstadter Straße mit einer Schusswaffe bedroht haben und anschließend mit einem kleinen Hund geflüchtet sein.
Etwa 20 Minuten später wollten zwei Polizeibeamte auf einem unbeleuchteten Parkplatz in der Batschkastraße einen 36-jährigen Hundehalter kontrollieren, den sie für den gesuchten Tatverdächtigen hielten.
Da die Polizei nach einem möglicherweise bewaffneten Mann suchte, sollte die Kontrolle unter Vorhalt der Dienstwaffe erfolgen. Bereits zu Beginn der Maßnahme gab ein Beamter einen Schuss ab und traf den Hund.
Das verletzte Tier wurde später von der Tierrettung in eine Tierklinik gebracht, wo es starb.
Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass der 36-jährige Hundehalter mit der ursprünglichen Bedrohung nichts zu tun hatte.
Zeugen widersprechen früherer Darstellung der Polizei
Nach vorliegenden Informationen soll es sich bei dem Hund namens "Lucky" um einen besonders kleinen Chihuahua gehandelt haben. Augenzeugen beschrieben den Hund als etwa 20 Zentimeter groß und erklärten, dass er zum Zeitpunkt des Vorfalls angeleint gewesen sei.
In der ersten Polizeimeldung war dagegen von einem nicht angeleinten Hund die Rede, der sich auf die Einsatzkräfte zubewegt habe.
Auch die Umstände der anschließenden Kontrolle werden unterschiedlich geschildert. Laut Polizei wehrte sich der Hundehalter bei seiner Fesselung, wodurch er und die beiden Beamten leicht verletzt wurden.
Augenzeugen schildern, dass der Mann sich erst gewehrt untersucht, als ein Polizist auf seinen Hund gezielt habe. Diese Zeugenaussagen sind bislang nicht unabhängig bestätigt.
Nach dem Schuss hielt ein Beamter den Hundehalter am Boden fest, während sein Kollege versuchte, die blutende Wunde des Hundes zu versorgen.
Gegen 20:55 Uhr durfte der Mann wieder aufstehen. Eine Untersuchung durch den Rettungsdienst lehnte er ab. Die Tierrettung traf gegen 21:15 Uhr ein. Um 21:45 Uhr wurde der 36-Jährige entlassen.
Polizei räumt Fehler in erster Pressemitteilung ein
Das Polizeipräsidium Rheinpfalz bestätigte inzwischen, dass der Hundehalter zu Unrecht als Tatverdächtiger bezeichnet worden war. In der ersten Pressemitteilung vom 11. Oktober wurde der 36-Jährige fälschlicherweise mit der Bedrohung in der Gaststätte in Verbindung gebracht.
Die Polizei erklärte, dass ein interner Übermittlungsfehler zu dieser Darstellung geführt habe. Der Fehler sei erst bei einer erneuten Überprüfung am Folgetag aufgefallen. Daraufhin wurde die Meldung korrigiert.
Die Behörde bedauerte die falsche Darstellung und kündigte an, ihre internen Abläufe zur Veröffentlichung von Pressemitteilungen zu überprüfen.
Ermittlungen gegen zwei Polizeibeamte laufen
Die Aufklärung des Einsatzes erfolgt durch eine neutrale Dienststelle innerhalb des Polizeipräsidiums Rheinpfalz. Gegen beide eingesetzten Beamten wird wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt.
Gegen den Schützen wird zusätzlich wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz ermittelt. Der Beamte verrichtet derzeit keinen Außendienst. Außerdem soll er ein individuelles Schieß- und Einsatztraining absolvieren.
Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Fall der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) zur rechtlichen Bewertung vorgelegt. Sollte ein Fehlverhalten festgestellt werden, kommen neben strafrechtlichen auch disziplinarrechtliche Konsequenzen in Betracht.
Das Polizeipräsidium Rheinpfalz und der betroffene Beamte haben ihr Bedauern über den Tod des Hundes und die Folgen für seinen Halter ausgesprochen. Wie es genau zur Schussabgabe kam, ist weiterhin ungeklärt.
Quelle der Polizeinachricht: Polizeipräsidium Rheinpfalz