Am späten Samstagnachmittag und am Samstagabend des 19.09.20 ereigneten sich in Lüneburg zwei Raubdelikten auf Tankstellen.
Gegen 16.50 Uhr betrat zunächst ein vermummter Mann eine Tankstelle in der Dahlenburger Landstraße und bedrohte die Angestellte mit einem Messer.
Es gelang ihm schließlich, mehrere hundert Euro Bargeld an sich zu nehmen, bevor er den Verkaufsraum in Richtung Innenstadt verließ. Gegen 20.35 Uhr betrat vermutlich der selbe Täter die SHELL Tankstelle in der Erbstorfer Landstraße. Obwohl sich Kunden im Raum aufhielten, bedrohte er die Kassiererin ebenfalls mit einem Messer und raubte Bargeld aus der Kassenlade. Der Täter ergriff abermals die Flucht zu Fuß.
Bei dem Täter handelt es sich um einen ca. 20-jährigen schlanken und ca. 180 cm großen Mann mit vermutlich dunklen Haaren.
Nachdem umfangreiche Ermittlungen in den letzten Wochen und Monaten bislang nicht zur Ermittlung des Täters führten, setzen die Lüneburger Ermittler nun auch auf die Hilfe der Bevölkerung.
Den entscheidenden Hinweis erhofft sich die Polizei möglicherweise durch die Veröffentlichung von Aufnahmen der Videoüberwachungen aus den betroffenen Tankstellen, die neben dem maskierten Täter auch detailliert die Bekleidung darstellt.
Neben der Oberbekleidung, eine rote Nike-Sweatjacke mit weißem Nike- Logo und dem schwarzen Kapuzenpullover "Urban District" von C&A sind für die Ermittler insbesondere die bei beiden Taten getragenen Nike Air Max 90 - Schuhe sowie das weiße Basecap "Bogner RAY Cap" von Bedeutung.
Die Ermittler fragen:
"Wer erkennt den Täter, die Bekleidungsgegenstände wieder oder kann aufgrund der Bekleidung Hinweise auf möglichen Tatverdächtigen geben?"
Hinweise nimmt die Polizei Lüneburg, Tel. 04131-8306-2215 bzw. -8306-2288, entgegen.
Die betreffenden Tankstellenpächter haben parallel zusammen eine Belohnung in Höhe von insgesamt 750 Euro für Hinweise ausgelobt, die zur Ermittlung und rechtskräftigen Verurteilung des Täters führen.
Hinweis:
Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt, die nicht an der Straftat beteiligt gewesen und nicht Amtsträger sind, zu deren Berufspflichten die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört. Die Entscheidung zur Zuerkennung und Verteilung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtswegs.