Der Motorradfahrer kam durch den Zusammenstoß zu Fall, während die Autofahrerin mit ihrem PKW in einer Wingertszeile landete. Beide kamen verletzt in ein Krankenhaus, ihre Fahrzeuge mussten aufgrund des entstandenen Sachschadens abgeholt bzw. abgeschleppt werden. Weil an der Unfallstelle die Fahrbahn mit einer durchgezogenen Linie versehen ist, müssen sich nun beide verantworten.
Eine durchgezogene Linie, die auf der Mitte einer Fahrbahn sichtbar ist, gilt als Verkehrszeichen, das beachtet werden muss. D.h., dass das Verkehrszeichen weder zum Überholen noch zum Abbiegen überfahren werden darf. Weil der Motorradfahrer keinen gültigen Führerschein vorzeigen konnte, muss er sich wegen einem weiteren Strafverfahren verantworten.
Quelle: Polizeidirektion Landau