Gegen 22:48 Uhr wurde durch einen aufmerksamen Verkehrsteilnehmer ein PKW mit auffälliger Fahrweise auf der B39 in Fahrtrichtung Geinsheim gemeldet.
Der PKW sei immer wieder über die Mittellinie in den Gegenverkehr gefahren und hatte dauerhaft die Nebelschlussleuchte eingeschaltet, obwohl die Witterungsverhältnisse dies nicht erforderten. Zudem sei der PKW mit einer sehr geringen Geschwindigkeit, etwa 30 km/h, auf der Bundesstraße gefahren.
Durch die Polizei konnte der PKW an der Halteranschrift stehend festgestellt werden. Auf dem Fahrersitz befand sich die 53-jährige Halterin des PKW. Im Rahmen der Verkehrskontrolle stellten die Beamten bei der Frau Atemalkoholgeruch fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,69 Promille. Ihr wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt. Es wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Quelle: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße