Infolge dieses Ergebnisses wurde der bestehende Haftbefehl von dem Amtsgericht Rottweil aufgehoben.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rottweil wurde Unterbringungsbefehl erlassen, durch den die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet wurde.
Die Ermittlungen zu dem Tatgeschehen dauern weiterhin an.