Insgesamt 16 Kilogramm ungekühltes Fleisch einer Ziege, deren Schädel als auch ihr offen liegender Magen befanden sich im Koffer des 36 - jährigen Reisenden.
Das als Geschenk eingepackte Fleisch befand sich in einem Karton.
Das folgende Bild kann verstörend wirken!
Das Fleisch war aufgrund tierseuchenrechtlicher Regelungen nicht einfuhrfähig. Es wurde eingezogen und anschließend der fachgerechten Vernichtung zugeführt. Die Entsorgungskosten trug der Mann.
Zusatzinformation:
Da die Einschleppung von Tierseuchen auch bei der Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die Reisende in ihrem Gepäck zum persönlichen Verbrauch mit sich führen, nicht ausgeschlossen werden kann, gelten gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 für die Einfuhr derartiger Produkte in die EU strenge veterinärrechtliche Bestimmungen.
Werden Fleisch, Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, wie z.B. Käse oder Wurstwaren, privat eingeführt, so müssen diese Waren dieselben veterinärrechtlichen Anforderungen erfüllen wie gewerbsmäßige Einfuhrsendungen.
Das heißt, Reisende, die solche Waren mit sich führen, sind bei der Einreise in die Europäische Union an einer Grenzkontrollstelle veterinärrechtlich zu kontrollieren. Zudem müssen die Erzeugnisse von festgelegten Gesundheitsbescheinigungen und einem gültigen Begleitdokument (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument) begleitet sein.
Entsprechen die Waren nicht den Einfuhrvoraussetzungen, werden die Sendungen vom Zoll zurückgewiesen. Sie müssen dann ggf. an Ort und Stelle entsorgt werden.
Quelle: Hauptzollamt München