München – Polizei stellt über 1,7 Tonnen Lachgas sicher
Redaktion Polizeiticker Deutschland
Symbolbild (Bildquelle: Adobe Stock)
Bei einer Kontrolle in München (BY) hat die Polizei eine große Menge Lachgas sichergestellt. Insgesamt wurden fast 900 Kartuschen gefunden. Der Betreiber wurde vorläufig festgenommen.
Präventionshinweise
Hinweis der Münchner Polizei – Neue Gesetzesregelung seit 12.04.2026
Bei Lachgas (Distickstoffmonoxid) handelt es sich um ein farbloses, süßlich riechendes Gas, welches eigentlich als Anästhetikum in der Medizin und als Treibgas für Sahnespender verwendet wird.
Lachgas wird seit einigen Jahren, insbesondere durch Jugendliche, als Partydroge konsumiert. Es wird zum Konsum in Luftballons gefüllt und eingeatmet.
Seit 12.04.2026 wurde Lachgas deshalb, unter besonderer Berücksichtigung des Kinder- und Jugendschutzes, mittels einer Gesetzesänderung in die Anlage 2 des Neuen-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) aufgenommen.
Die Neuregelung des Umgangs mit Lachgas verbietet sämtlichen Umgang mit Lachgas und Zubereitungen dieses Stoffes in Kartuschen mit einer Füllmenge von mehr als 8,4 g.
Der Verkauf von Lachgas in Kartuschen mit einer Füllmenge bis zu 8,4 g an Erwachsene bleibt erlaubt, um handelsübliche Verbrauchsprodukte wie Sahnekapseln nicht zu kriminalisieren.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt zusätzlich ein grundsätzliches Umgangsverbot mit Lachgas, unabhängig von der Stoffmenge. Das Umgangsverbot ist jedoch nicht unter Strafe gestellt. Sie müssen jedoch damit rechnen, dass ihnen das Lachgas durch die Polizei bei etwaigen Feststellungen abgenommen wird. (Sicherstellung)
Bei dem verbotswidrigen Verkauf von Lachgas in Kartuschen mit einer Füllmenge über 8,4 g muss der Täter mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren rechnen.
Sollte der Täter gewerbsmäßig handeln oder bei der Tat als über 21-Jähriger Lachgas der genannten Menge an einen unter 18-Jährigen veräußern, erhöht sich die Freiheitsstrafe – bei einer Mindeststrafe von 1 Jahr – auf bis zu 10 Jahre.