Kemptener Bundespolizisten stoppten in den frühen Morgenstunden am Parkplatz Rottachtal Ost einen Pkw mit schwedischer Zulassung, der mit drei Erwachsenen und vier Kindern besetzt war. Der in Schweden wohnhafte Fahrer konnte sich entsprechend ausweisen. Die syrischen Insassen, ein 34-Jähriger, seine 28-jährige Frau sowie die vier kleinen Kinder waren lediglich im Besitz von italienischen Asyldokumenten, die jedoch nicht die Einreise nach Deutschland legitimierten. Der 45-jährige Fahrer machte widersprüchliche und unglaubhafte Angaben zu seiner Reise. Letztlich ermittelten die Beamten, dass die Familie aus Mailand kam und nach Dortmund reisen wollte. Der Familienvater gab an, dass sie aufgrund der medizinischen Versorgung nach Deutschland und bei Verwandten in Dortmund unterkommen wollten.
Bei dem Fahrzeug handelte es sich zwar um einen Siebensitzer, jedoch hatten die drei kleinen Kinder und das Baby die lange Fahrt unter teilweise winterlichen Straßenverhältnissen ungesichert und ohne Kindersitze zwischen dem Reisegepäck und auf dem Schoß der Mutter ausharren müssen.
Die Bundespolizisten stellten zudem im Auto fremde Dokumente, drei Fahrzeugscheine sowie einen Reisepass, sicher. Wie die Beamten herausfanden, war der 45-Jährige unter anderem bereits Ende Dezember 2022 durch eine Streife der Kemptener Bundespolizei auf der BAB 7 aufgegriffen worden. Der Fahrzeuglenker war damals mit drei ägyptischen Insassen, die sich unerlaubt in Deutschland aufhielten, in Richtung Süden unterwegs.
Die Bundespolizisten stellten das mutmaßliche Schleuserfahrzeug sowie das Handy des Mannes sicher und führten den Beschuldigten der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Kempten vor. Der Beschuldigte, der sich wegen versuchten Einschleusens von Ausländern unter lebensgefährdender Behandlung verantworten musst, trat bereits am Nachmittag die Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Kempten an.
Die beiden erwachsenen Migranten erhielten Anzeigen wegen versuchter unerlaubter Einreise. Die Beamten leiteten die mutmaßlich Geschleusten zur Durchführung des Dublin-Verfahrens an das zuständige Anker-Zentrum in Augsburg weiter. Für eine mögliche Rücküberstellung der Familie an den für das Asylverfahren zuständigen Staat Italien ist nun das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig.
Quelle: Bundespolizeidirektion München