So wurde Anfang Mai im Gepäck eines Reisenden aus dem asiatischen Raum, eine besondere Suppenbeilage aufgefunden. Hierbei handelte es sich um 100 Gramm getrockneter Frösche, welche in einem verschweißten Beutel transportiert wurden. Diese Frösche waren zum Verzehr bestimmt und sollten in Suppen verwendet werden. Aufgrund lebensmittelrechtlicher Regelungen waren sie jedoch nicht einfuhrfähig. Sie wurden eingezogen und anschließend der fachgerechten Vernichtung zugeführt.
"Nicht einfuhrfähige Lebensmittel aus dem Ausland sind für uns keine Seltenheit mehr. Es überrascht uns jedoch oft, was für besondere Delikatessen die Reisenden mitbringen.", so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.
Quelle: Hauptzollamt München