Während der Kofferkontrolle haben die Zöllnerinnen mehrere Tüten mit 80 Korallenbruchstücken fest. Insgesamt eine Menge von rund 7 Kilogramm!
"Die Familie gab an, dass die Korallen in Massen am Strand gelegen hätten und sie dort aufgesammelt hatten. Auf Nachfragen der Beamtin gab die Familie an, dass sie ja stark für den Tierschutz wäre, aber dass tote Tiere geschützt wären, wusste sie nicht".
"Bei der Mitnahme von artengeschützten Tieren, Pflanzen oder daraus hergestellten Gegenständen versteht der Zoll keinen Spaß. Es drohen nicht nur die Beschlagnahme, sondern auch die Verhängung einer Geldstrafe", erklärt Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München.
Zusatzinformation:
Ausgestopfte Tiere, Gegenstände, die aus Tierteilen hergestellt wurden, oder durch ihre Fremdartigkeit faszinierend wirkende Pflanzen können anziehend auf uns wirken. Doch hierbei ist äußerste Vorsicht geboten.
Möglicherweise sind diese Tiere oder Pflanzen (auch wenn sie bereits tot sind oder nur noch Teile davon vorhanden sind) artengeschützt.