Nach Anschlag auf CSD in Berlin – Vier Gefährder tragen Fußfesseln
Redaktion Polizeiticker Deutschland
Nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD werden vier Gefährder mit elektronischen Fußfesseln überwacht. Die Polizei hatte sieben Maßnahmen beantragt. Zusätzlich kam eine Person während des Hamburger CSD vorübergehend in Unterbindungsgewahrsam.
Nach CSD-Anschlag: Vier islamistische Gefährder tragen Fußfesseln
Nach dem islamistisch motivierten Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day verschärfen die Sicherheitsbehörden die Überwachung mehrerer Gefährder.
Vier Personen aus dem islamistischen Milieu müssen inzwischen elektronische Fußfesseln tragen. Die Maßnahme wurde auf Antrag der Berliner Polizei gerichtlich genehmigt und gilt für mindestens einen Monat.
Sieben Fußfesseln beantragt, vier bewilligt
Nach Angaben von Berlins Innensenatorin Iris Spranger tragen derzeit vier als islamistische Gefährder eingestufte Personen eine elektronische Fußfessel. Ersten Informationen zufolge handelt es sich um drei Männer und eine Frau.
Die Polizei hatte insgesamt sieben entsprechende Maßnahmen beantragt. Das zuständige Gericht bewilligte vier Anträge. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist nicht nur auf das Wochenende des Hamburger CSD begrenzt, sondern wurde für mindestens 30 Tage angeordnet.
Mit den Geräten können die Behörden die Aufenthaltsorte der Betroffenen überwachen und feststellen, ob gerichtlich festgelegte Bereiche oder Auflagen verletzt werden. Die Fußfessel verhindert allerdings keine Tat unmittelbar, sondern soll Bewegungen nachvollziehbar machen und bei Verstößen eine schnelle Reaktion ermöglichen.
Sorge vor Anschlägen beim Hamburger CSD
Die Anträge wurden bereits am Freitag gestellt. Hintergrund war neben dem Anschlag in Berlin auch die Sicherheitslage rund um den Hamburger CSD am vergangenen Wochenende. Die Behörden befürchteten offenbar, dass einzelne Gefährder eine Gefahr für die Veranstaltung darstellen könnten.
Zusätzlich zur elektronischen Überwachung beantragte die Berliner Polizei in vier Fällen einen sogenannten Unterbindungsgewahrsam. Damit können Personen zur Abwehr einer konkreten Gefahr vorübergehend festgehalten werden, ohne dass bereits eine Straftat begangen wurde.
Ein Richter genehmigte den Gewahrsam in einem Fall. Die betroffene Person blieb bis Sonntagabend festgehalten und wurde anschließend wieder entlassen.
Reaktion auf den Anschlag im Berliner Tiergarten
Die verschärften Maßnahmen stehen im direkten Zusammenhang mit dem Terroranschlag auf den Berliner CSD am 25. Juli 2026. Dabei fuhr der mutmaßliche Täter mit einem weißen Transporter im Bereich des Großen Tiergartens in eine Menschenmenge. Anschließend wurden weitere Menschen offenbar mit einer Stichwaffe verletzt.
Nach dem zuletzt veröffentlichten offiziellen Stand kamen eine Frau ums Leben und 31 Menschen wurden verletzt. Sieben Personen erlitten schwere Verletzungen, 24 weitere wurden leicht verletzt.
Der als islamistischer Gefährder eingestufte Tatverdächtige Abdul B. flüchtete nach dem Anschlag. Einen Tag später wurde er in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau von Spezialkräften lokalisiert. Nach Angaben der Polizei lief er mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zu. Das SEK setzte daraufhin Schusswaffen ein. Der 21-Jährige starb noch am Einsatzort.
Debatte über schärferen Umgang mit Gefährdern
Nach dem Anschlag geriet der Umgang der Berliner Sicherheitsbehörden mit bekannten islamistischen Gefährdern verstärkt in die Kritik. Politiker forderten unter anderem eine häufigere Nutzung elektronischer Fußfesseln, längeren Präventivgewahrsam und eine intensivere Überwachung von Hochrisikopersonen.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner hatte sich kurz nach der Tat dafür ausgesprochen, technische Überwachungsmöglichkeiten stärker einzusetzen. Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt forderte elektronische Fußfesseln und vorbeugende Haft für Gefährder.
Die jetzt angeordneten Maßnahmen sind damit eine erste konkrete Reaktion auf die verschärfte Gefährdungslage. Ob weitere Personen überwacht oder erneut Anträge auf Fußfesseln und Unterbindungsgewahrsam gestellt werden, ist derzeit nicht öffentlich bekannt.
Quelle: Polizei Berlin