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Nettetal – Polizei legt Sattelzug mit 63 Mängeln still

Redaktion Polizeiticker Deutschland

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Beschädigter Seitenspiegel eines Fahrzeugs mit Klebeband repariert; abgenutzte Bremsscheibe; beschädigter Reifen mit Riss.
Fehlende Bremsklötze und gravierende Defekte führten zur sofortigen Stilllegung. (Bildquelle: Kreispolizeibehörde Viersen)

Bei einer Verkehrskontrolle in Nettetal-Breyell hat die Polizei einen Sattelzug mit gravierenden technischen Mängeln gestoppt. Ein Sachverständiger stellte insgesamt 63 Mängel fest. Die Kennzeichen wurden sichergestellt.

Bei einer Verkehrskontrolle in Nettetal-Breyell haben Einsatzkräfte der Polizei in der vergangenen Woche eine Sattelzugkombination eines griechischen Transportunternehmens überprüft.
Bereits bei der ersten Sichtkontrolle fielen den Beamten erhebliche technische Mängel auf. Unter anderem waren die Bremsscheiben am Auflieger rot verfärbt, zudem fehlten Bremsklötze.

63 Mängel festgestellt

Ein hinzugezogener Sachverständiger stellte bei der anschließenden Untersuchung insgesamt 63 Mängel an der Fahrzeugkombination fest.
Die meisten Defekte waren so gravierend, dass der Sattelzug nur noch bis zur nächsten Werkstatt hätte bewegt werden dürfen. Zwei Mängel hätten nach Angaben der Polizei bereits für sich allein eine sofortige Stilllegung des Fahrzeugs gerechtfertigt.

Kennzeichen sichergestellt

Die Polizei untersagte die Weiterfahrt und stellte zur Gefahrenabwehr die Kennzeichen des Sattelzuges sicher.
Nach Einschätzung des Sachverständigen stellte die Fahrzeugkombination eine akute Gefahr für den Fahrer sowie andere Verkehrsteilnehmer dar.
Während der Fahrer die Maßnahme laut Polizei sogar erleichtert aufnahm, bestanden die Firmeninhaber darauf, dass die Fahrt in Richtung Griechenland fortgesetzt werden sollte.

Ladung völlig ungesichert

Zusätzlich stellten die Beamten fest, dass die gesamte Ladung – bestehend aus Fässern und Gitterboxen – vollständig ungesichert war.
Gegen den Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zudem musste er eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
Die Kennzeichen erhält das Unternehmen erst zurück, wenn nachgewiesen ist, dass der Lkw abgeschleppt, repariert oder verschrottet wurde.
Quelle der Polizeinachricht: Kreispolizeibehörde Viersen

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Nordrhein-Westfalen
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