Nach einem Tötungsdelikt in Neuenbürg (BW) hat die Polizei einen Tatverdächtigen festgenommen. Gegen den 40-Jährigen wurde Haftbefehl wegen Mordes erlassen.
Leichenfund und Ermittlungen der Sonderkommission
Am Morgen des 25.02.2026 wurde ein lebloser Mann aus dem Enzkreis in einem geparkten Fahrzeug in Neuenbürg aufgefunden. Die Gesamtumstände sprechen für ein Tötungsdelikt. Seit dieser Zeit ermittelt die Sonderkommission "Motor" gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft in Pforzheim akribisch in dem Verfahren. Sie ging bislang hunderten Spuren nach.
Die Polizei sucht Zeugen oder Videoaufnahmen zu einem Ford S-Max. (Bildquelle: Polizeipräsidium Pforzheim)
Durchsuchungen und Spurensicherung
Am Morgen des 01.04.2026 wurden mehrere Durchsuchungsbeschlüsse sowie ein Haftbefehl, welche das zuständige Amtsgericht in Pforzheim erlassen hat, vollstreckt. Sechs Durchsuchungsobjekte befanden sich in Neuenbürg und eines in Pforzheim. Ziel dieser Durchsuchungsmaßnahmen in den Wohn- und Geschäftsgebäuden ist das Auffinden von Beweismittel und die Sicherung möglicher Spuren. Alle sichergestellten Gegenstände werden nun ausgewertet und kriminaltechnisch untersucht.
Bei diesen koordinierten Maßnahmen waren mehrere Dutzend Beamte des Polizeipräsidiums Pforzheim im Einsatz. Sie wurden durch Spezialkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz unterstützt.
Festnahme und Haftbefehl wegen Mordes
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim - hat das Amtsgericht in Pforzheim einen Haftbefehl wegen Mordes gegen einen 40-jährigen Tatverdächtigen erlassen. Die Festnahme des Mannes erfolgte ebenfalls in den Morgenstunden durch Kräfte des Polizeipräsidium Einsatz in Neuenbürg. Noch am selben Tag wurde der dringend Tatverdächtige dem zuständigen Haftrichter des Amtsgericht Pforzheim vorgeführt. Dieser setzte den Haftbefehl in Vollzug. Der 40-Jährige befindet sich nun in einer Justizvollzugsanstalt.
Hintergründe weiterhin unklar
Die Ermittlungen, insbesondere zum Tatmotiv und dem konkreten Tatgeschehen seitens der Sonderkommission "Motor" und der Pforzheimer Staatsanwaltschaft dauern an. Zwischen dem Geschädigten und dem Tatverdächtigen bestand eine Vorbeziehung. Weitergehende Auskünfte können in dem laufenden Ermittlungsverfahren derzeit nicht gemacht werden.
Mit diesem QR Code kann das Hinweisportal der Polizei Pforzheim aufgerufen werden. (Bildquelle: Polizeipräsidium Pforzheim)
Zeugenaufruf und Hinweisportal
Weiterhin können Zeugen der Sonderkommission "Motor" anonym Hinweise zukommen lassen. Auf der Website der Polizei Baden-Württemberg ist die anonyme Hinweisaufnahme über das sogenannte Business Keeper Monitoring System (BKMS®) eingerichtet. Das Hinweisportal der Sonderkommission "Motor" kann auch direkt unter
diesem Link oder dem QR-Code aufgerufen werden. Es ist rund um die Uhr erreichbar. Neben Text können auch Video-, Bild- oder Audiodateien hochgeladen werden.
Zeugenaufruf
Alle Zeugen können sich, neben der Möglichkeit einer anonymen Hinweisübermittlung über das BKMS jederzeit mit der Kriminalpolizei wie folgt in Verbindung setzen: Kriminaldauerdienst Pforzheim, Rufnummer 07231 186 4444 Polizeipräsidium Pforzheim, E-Mailadresse: pforzheim.pp@polizei.bwl.de
Quelle der Polizeinachricht: Polizeipräsidium Pforzheim
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