Das Reh schien äußerlich unverletzt, machte jedoch einen benommenen Eindruck. Ob es in einem Wildunfall verwickelt war, blieb zunächst unklar. Der hinzugerufene Jagdpächter sah ebenfalls von einer Noterlösung ab, sodass das Reh einer privaten Pflegestelle übergeben und tierärztlich untersucht werden konnte.
Zwischenzeitlich ist jedoch von einer Beteiligung an einem Wildunfall auszugehen. Oftmals werden verletzte Tiere nach einem Unfall liegen- und ihrem Schicksal überlassen, wenn am Fahrzeug kein Schaden zu erkennen ist. Es ist jedoch unerlässlich die Polizei oder den zuständigen Jagdpächter zu informieren, welche geeignete Maßnahmen ergreifen.
Wer dies nicht tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche dem verantwortlichen Fahrzeugführer bis zu 5000 Euro kosten kann - und das übersteigt schnell den erlittenen Fahrzeugschaden.