Durch die eingesetzten Beamten wurde während der Verkehrsunfallaufnahme Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahrzeugführers festgestellt. Eine im Anschluss durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 0,91 Promille.
Der Unfallverursacher verletzte sich nur leicht, musste jedoch mit dem Krankenwagen zur ambulanten Behandlung in das Klinikum Wismar verbracht werden. Weitere Personen wurden nicht verletzt.
Neben der durchgeführten Blutprobenentnahme wurde auch der Führerschein sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet.
Am Unfallfahrzeug entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 10.000 EUR geschätzt