Der Fahrer konnte im Rahmen der Kontrolle lediglich Fahrzeug- und Versicherungspapiere vorlegen, welche darlegten, dass dessen Kleinkraftrad maximal eine Geschwindigkeit von 25 km/h fahren darf. Einen Führerschein konnte der Mann nicht vorlegen. Aufgrund der Tatsache, dass der Neustadter zuvor vor den eingesetzten Beamten mit einer Geschwindigkeit von 35 km/h fuhr, muss dieser sich nun in einem Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Das Kleinkraftrad wurde zum Zwecke der Ermittlung der tatsächlichen Geschwindigkeit mittels eines geeichten Prüfstandes, sowie zur Unterbindung der Weiterfahrt sichergestellt. Zudem wird die zuständige Führerscheinstelle über den Sachverhalt informiert.
Quelle: Polizeiinspektion Neustadt/Weinstrasse