Mecklenburg-Vorpommern

Neusterlitz - Amtsgericht erlässt Haftbefehl gegen 15- und 19-Jährigen

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: Activedia (CC0))

Durch die Kriminalkommissariatsaußenstelle Neustrelitz werden und wurden u.a. Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Diebstahls, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und des Verstoßes gegen das Waffengesetz geführt.

In dem Tatzeitraum vom 15.01.2022 bis zum 05.03.2022 nahm die Polizei in Neustrelitz mehrere Strafanzeigen gegen zwei Beschuldigte Neustrelitzer im Alter von 15 Jahren und 19 Jahren auf. Die Beschuldigten übten Druck auf einige Geschädigte aus, um die Rücknahme der Strafanzeigen zu veranlassen. Mehrfache Gefährderansprachen durch die Polizei zeigten keine Wirkung. Die Beschuldigten zeigten zudem kein Unrechtsbewusstsein.

Umfangreiche Ermittlungen der Polizei begründeten den Verdacht einer Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr, woraufhin ein Haftbefehl bei der Staatsanwaltschaft angeregt wurde. Diese beantragte einen Haftbefehl gegen beide Beschuldigte, der am 09.03.2022 durch das Amtsgericht Waren - Außenstelle Neustrelitz erlassen wurde.

Durch die Beamten des Polizeihauptrevieres Neustrelitz wurden die Beschuldigten in Absprache mit der Staatsanwaltschaft bereits am 08.03.2022 festgenommen und am Folgetag einem Richter vorgeführt. Bei den Inhaftierten handelt es sich um deutsche Staatsangehörige.

Quelle: Polizeiinspektion Neubrandenburg